1. Begriffsklärung: Arten der Pflege

2. Pflegegrade

Die allgemeine Pflegebedürftigkeit ist unabhängig vom Alter und kann in jedem Lebensabschnitt auftreten. Der Pflegegrad bemisst sich also an bestehenden Einschränkungen der Selbständigkeit und Fähigkeiten. Die Voraussetzung für Pflegebedürftigkeit sind im 11. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XI) genau definiert:

Pflegebedürftig ist, wer körperlich, geistige oder seelische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen kann und deshalb Unterstützung benötigt. Durch eine Pflegebegutachtung wird der Pflegegrad ermittelt und damit die Selbständigkeit eines Menschen in den Bereichen, welche für die Bewältigung des täglichen Lebens wesentlich sind. Diese „Module“ sind:

1. Mobilität

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

4. Selbstversorgung

5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Darüber hinaus werden die Bereiche „Außerhäusliche Aktivitäten“ (Modul 7) und „Haushaltsführung“ (Modul 8) berücksichtigt. Bei der Pflegegrad-Ermittlung werden diese jedoch nicht mit einbezogen.

Durch einen Gutachter wird mithilfe des Pflegegutachtens ein Punktewert ermittelt, woraus sich ein Pflegegrad ergibt. Dieses Punktesystem wurde von Pflegewissenschaftlern entwickelt und ist gesetzlich festgelegt. Dabei gilt: Je stärker die Selbständigkeit und Fähigkeiten beeinträchtigt sind, desto höher ist der Punktewert und damit der Pflegegrad und desto höher sind auch die Leistungen der Pflegeversicherung.

2.1. Definitionen der 5 Pflegegrade

2.2. Übersicht der Leistungen & Förderungen durch die Kranken-/Pflegekassen

3. Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MKD)

Nach der Beantragung zur Prüfung des Pflegegrades wird von den Pflegekassen der sog. MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) mit der Feststellung der Pflegebedürftigkeit beauftragt. Der MDK prüft den Pflegegrad nach den oben genannten 6 Modulen!

Bereiten Sie sich gut auf den Begutachtungstermin vor und holen Sie sich einen Angehörigen oder die zu pflegende Person hinzu. Falls Sie mit der Einschätzung des MDK nicht zufrieden sein sollten, können Sie dagegen Widerspruch einlegen.

3.1. Tipps für den Begutachtungstermin des MDK

Sie sollten sich gut auf den Begutachtungstermin des MDK vorbereiten. Fehlen wichtige Unterlagen und müssen diese nachgereicht werden, verstreicht unnötig viel Zeit, was durch folgende Tipps verhindert werden kann.

  • #1 Um die Prüfung durchzuführen, nutzt der MDK einen Fragenkatalog mit vorgefertigten Textbausteinen und Fragen. Wenn Sie also wissen möchten, was genau gefragt wird, können Sie den Fragebogen und weitere Informationen direkt auf der Website des MDK einsehen: https://www.mdk.de/downloads-links/
  • #2 Versuchen Sie in den Wochen vor dem Begutachtungstermin alles aufzuschreiben, was mit der Pflege und der Betreuung in Verbindung steht. Z.B. Was ist allgemein zu tun? Welche Hilfsmittel benötigen Sie? Das wird Ihnen eine gute Grundlage bieten, gemeinsam mit dem MDK die passende Pflegestufe zu ermitteln.
  • #3 Informieren Sie sich bei einem Pflegestützpunkt vorab, was in Ihrem speziellen Fall zu beachten ist. Vielleicht kann Sie ein Mitarbeiter des Pflegestützpunktes zum MDK Termin begleiten; diese wissen worauf es bei der Begutachtung ankommt und was zu beachten ist. Ansonsten holen Sie sich einen Angehörigen hinzu, der Sie bei der Beantwortung der Fragen unterstützen kann.
  • #4 Besorgen Sie für den MDK Termin alle wichtigen medizinischen Dokumente, welche benötigt werden. Erstellen Sie auch Kopien dieser Dokumente, welche Sie dem MDK mitgeben können. Das erleichtert und möglicherweise beschleunigt die Erstellung des Gutachtens.
Kopien folgender Unterlagen sind zum Begutachtungstermin vorzulegen: aktuelle Berichte von (Fach-) Ärzten, aktuelle Entlassungsberichte von Krankenhaus und Reha-Einrichtungen, Medikamentenplan, Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden), Liste der genutzten Hilfsmittel (Hörgerät, Gehstock, Rollator, Brille, Unterlagen,…), Pflegedokumentation (falls ambulanter Pflegedienst genutzt wird), eigene Niederschriften und Notizen über den Verlauf der Pflege und Schwierigkeiten.
  • #5 Seien Sie darauf eingestellt, dass Fragen des Gutachters teilweise unangenehm sein können, da über diese Themen nicht oft oder garnicht mit Fremden gesprochen wird. Auch wird seitens des Pflegebedürftigen die Situation aus Scham oder fehlerhafter Selbsteinschätzung geschönt dargestellt. Hier hilft auch teilweise ein Vier-Augen-Gespräch mit dem Gutachter und dem Pfleger.
  • #6 Bleiben Sie realistisch und glaubwürdig. Versuchen Sie nicht die Pflegesituation schlechter darzustellen als sie ist. Die Gutachter sind erfahren in der Pflegesituation und stellen dies schnell fest. Bleiben Sie also sachlich und versuchen Sie die Situation neutral und wahrheitsgemäß zu schildern.